Biosphärenreservate sind nach § 25 Abs. 1 BNatSchG „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die
- großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
- in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
- vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
- beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“
In der EU-Biodiversitätsstrategie haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – geeinigt, bis 2030 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete (v.a. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzgebiete gemäß NATURA 2000) umzuwandeln und 10% der Flächen streng zu schützen (Naturschutzgebiete, Nationalparke). Ziel ist es, auf den bestehenden Natura-2000-Gebieten aufzubauen und sie durch nationale Schutzgebiete zu ergänzen, wobei ein strenger Schutz von Gebieten mit sehr hohem Biodiversitäts- und Klimawert sichergestellt werden muss.
Biosphärenpark-Lebenszyklus
Der Lebenszyklus eines UNESCO-Biosphärenreservats besteht aus vier Hauptmeilensteinen: Idee (Beteiligung | Machbarkeitsstudie), Nominierung, Umsetzung und Evaluierung.
Idee (2-5 Jahre): (1) Politischer Wille – (2) Machbarkeitsstudie (evtl. schon inkl. begleitendem breiten partizipativen Prozess) – (3) Partizipativer Beteiligungsprozess (Bevölkerung, regionale Akteur:innen und Stakeholder:innen)
Nominierung (1 ½ Jahr): Ausfüllen des von der UNESCO vorgegebenen Antrags (engl. Nomination Form); muss jeweils bis 30. September eines Jahres in Zusammenarbeit mit dem nationalen MAB-Komitee („Der Mensch und die Atmosphäre“; engl. Man and the Biosphere) am Bundesamt für Naturschutz (BfN) an die UNESCO in Paris übermittelt werden.
Umsetzung (3-5 Jahre): Ein funktionierender Managementkörper sollte umgehend eingesetzt werden. Laut deutschem MAB-Komitee und dessen Positionspapieren muss nach der Anerkennung (meist im Juni des darauffolgenden Jahres) innerhalb von 3 Jahren ein Rahmekonzept erarbeitet werden.
Evaluierung (alle 10 Jahre): Nach den Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate soll der Zustand eines jeden Biosphärenreservats in einem zehnjährigen Turnus durch die jeweilige nationale Beratungs- und Koordinierungsstelle (in Deutschland das MAB-Nationalkomitee) überprüft werden (UNESCO 1996).