Rechtliche Grundlagen

Biosphärenreservate sind nach § 25 Abs. 1 BNatSchG „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“

In der EU-Biodiversitätsstrategie haben sich alle EU-Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – geeinigt, bis 2030 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete (v.a. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzgebiete gemäß NATURA 2000) umzuwandeln und 10% der Flächen streng zu schützen (Naturschutzgebiete, Nationalparke). Ziel ist es, auf den bestehenden Natura-2000-Gebieten aufzubauen und sie durch nationale Schutzgebiete zu ergänzen, wobei ein strenger Schutz von Gebieten mit sehr hohem Biodiversitäts- und Klimawert sichergestellt werden muss.

Biosphärenpark-Lebenszyklus

Der Lebenszyklus eines UNESCO-Biosphärenreservats besteht aus vier Hauptmeilensteinen: Idee (Beteiligung | Machbarkeitsstudie), Nominierung, Umsetzung und Evaluierung.

Idee (2-5 Jahre): (1) Politischer Wille – (2) Machbarkeitsstudie (evtl. schon inkl. begleitendem breiten partizipativen Prozess) – (3) Partizipativer Beteiligungsprozess (Bevölkerung, regionale Akteur:innen und Stakeholder:innen)

Nominierung (1 ½ Jahr): Ausfüllen des von der UNESCO vorgegebenen Antrags (engl. Nomination Form); muss jeweils bis 30. September eines Jahres in Zusammenarbeit mit dem nationalen MAB-Komitee („Der Mensch und die Atmosphäre“; engl. Man and the Biosphere) am Bundesamt für Naturschutz (BfN) an die UNESCO in Paris übermittelt werden.

Umsetzung (3-5 Jahre): Ein funktionierender Managementkörper sollte umgehend eingesetzt werden. Laut deutschem MAB-Komitee und dessen Positionspapieren muss nach der Anerkennung (meist im Juni des darauffolgenden Jahres) innerhalb von 3 Jahren ein Rahmekonzept erarbeitet werden.

Evaluierung (alle 10 Jahre): Nach den Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate soll der Zustand eines jeden Biosphärenreservats in einem zehnjährigen Turnus durch die jeweilige nationale Beratungs- und Koordinierungsstelle (in Deutschland das MAB-Nationalkomitee) überprüft werden (UNESCO 1996).

Lebenszyklus eines Biosphärenreservats (E.C.O. Institut für Ökologie 2022)